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Rechtliche Regelungen
Was die rechtlichen Regelungen betrifft, so besagen die geltenden Vorschriften, dass man in Kroatien tauchen darf, wenn man die dafür gültigen Genehmigungen besitzt. Ein Tauchausweis kostet 100 Kuna (14,00 €) für 365 Tage, und eine individuelle Genehmigung für selbständige Unterwasseraktivitäten kostet im Jahr 2.400 Kuna (335,00 €). Ein Ausflug zu einem Wrack kostet zwischen 25 und 40 Euro. Die Lizenz der Kultusministeriums für das Tauchen auf und in gesunkenen Schiffen kostet 20.000,00 bis 30.000,00 Kuna (von 2.800,00 € bis 4.200,00 €) pro Jahr.
Wenn Touristen in der Organisation eines registrierten Tauchzentrums tauchen, ist der Besitz einer individuellen Genehmigung unnötig. In speziellen Zonen ist das Tauchen trotz Besitz einer individuellen Genehmigung untersagt. Dies sind Zonen unter besonderem Schutz des Kulturministeriums stehen, und hier ist das Tauchen ausschließlich in Begleitung eines Tauchers aus einem Tauchzentrum mit besonderen Befugnissen möglich.
